Absperrungen öffentlicher Wege gemäß RSA 21

Wir sind berechtigt, öffentliche Verkehrsflächen im Rahmen unserer Leistungen ordnungsgemäß abzusperren.


Die Absicherung erfolgt
nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) sowie unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.


Dazu zählen unter anderem:


  • das Absperren von Geh- und Radwegen
  • das Absichern von Fahrbahnen
  • das Einrichten temporärer Verkehrsführungen
  • das Aufstellen von Verkehrszeichen und Absperrmaterial

Alle Maßnahmen werden fachgerecht geplant, aufgebaut und regelmäßig kontrolliert, um die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern, Fußgängern und Arbeitskräften jederzeit zu gewährleisten.
Erforderliche Genehmigungen werden – sofern vereinbart – in Abstimmung mit den zuständigen Behörden eingeholt.