Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 31.03.2022
1. Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit Heiden-Service erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer hat die vertraglich vereinbarten Leistungen vertragsgerecht zu erledigen. Mängel in der Leistungsdurchführung sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten die Arbeiten als ordnungsgemäß durchgeführt. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung der Leistung in einem angemessenen Zeitraum berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Rechnungskürzung nur berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.
3. Angebote und Aufträge
Angebote sind als Angebote gekennzeichnet. Preisvoreinschätzungen von übermittelten Kundenmaßen sind keine verbindlichen Angebote. Der Vertrag kommt erst zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich oder mündlich bestätigt und wir ihm daraufhin eine Auftragsbestätigung erteilen. Es gelten ausschließlich die auf den Rechnungen befindenden Zahlungsfristen.
Falsche Messungen oder Angaben des Kunden können einen Mehraufwand verursachen. Sollte dies dazu kommen, setzen wir uns mit den Kunden in Verbindung und erstellen ein Folgeangebot über die evtl. Mehrkosten. Dieses Arbeiten erfolgen erst nach erfolgter Auftragsbestätigung des Kunden. Mehraufwand in Form von Material oder Gebühren werden erst nach erfolgter Bestätigung bestellt.
Heiden-Service behält sich das Recht vor, das Material erst nach Zahlungseingang zu bestellen, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
Der Kunde hat Anspruch auf das gesetzliche Widerrufsrecht nach §355 BGB. Sollte der Auftrag nach Ablauf der 14-Tage storniert werden und das Material wurde bereits bestellt, behält sich Heiden-Service das Recht vor, die Materialkosten in Rechnung zu stellen. Sonderanfertigungen und Bestellungen sind vom Widerruf und der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang
Bei allen Verträgen behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde wäre in einem solchen Fall zur Herausgabe von Ware verpflichtet. Nach der Übergabe von Ware/Dienstleistung, der fertigen Montage/Ausübung geht die Gefahr auf den Kunden über. Ein Bemängeln hat stets in einem angemessenen Zeitraum zu erfolgen.
4. Winterdienst
Die Leistungen werden nach den jeweiligen örtlichen Gemeindereinigungssatzungen hinsichtlich der Räum- und Streupflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen durchgeführt. Die Erforderlichkeit eines Winterdiensteinsatzes hat der Auftragnehmer selbstständig und rechtzeitig festzustellen. Die Abfuhr von Schnee erfolgt nur gegen gesonderte Berechnung. Das Entfernen von Schnee kann in folgenden Fällen erst beim nächsten regulären Einsatz oder nach Absprache und ggf. gegen zusätzliche Bezahlung erfolgen: Schnee, der von ungereinigten Nachbargrundstücken herübergetragen wird; Schnee, der durch die Straßenreinigung auf bereits geräumte Gehwege geworfen wird; Glättebildung durch defekte Dachrinnen oder Schmelzwasser; bei vom Dach stürzenden Schneeverwehungen. Soweit Zugänge- und Einfahrten nicht versperrt werden, stehen zur Ablagerung des anfallenden Schnees die Ränder der zu räumenden Flächen zur Verfügung.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten von Heiden-Service für alle behördlichen Genehmigungen zu sorgen, es sei den dies ist im Angebot gesondert vereinbart. Heiden-Service ist nicht haftbar für evtl. Rückbauarbeiten oder Verletzungen von rechtlichen Bedingungen. Wir handeln ausschließlich im Namen des Kunden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten zu prüfen, dass in dem Arbeitsbereich keine Leitungen (z.B. Strom, Wasser, Gas) verlegt wurden.
Bei Beschädigung halten wir uns das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen und einen Folgetermin nach Reparatur zu vereinbaren.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass je nach Auftrag, ein Strom oder Wasseranschluss zur Verfügung gestellt wird, es sei denn dies ist nicht notwendig oder es wurde etwas anderes vereinbart.
Heiden-Service übernimmt keine Haftung für Missachtung unserer Pflegehinweise nach und während des Auftrages. Der Kunde darf während der Baumaßnahmen keine Veränderungen der Baustelle vornehmen, sollte es innerhalb dieser Zeit zu Veränderungen kommen, behalten wir uns das Recht vor, den verursachten Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
6. Pflichten des Auftraggebers
Heiden-Service stellt ausschließlich Personal zur Verfügung. Alle Mitarbeiter werden ordnungsgemäß angemeldet und sowohl haftpflicht- als auch unfallversichert. Der Auftraggeber hat vor Auftragsbeginn eine ordnungsgemäße Übergabe und Einweisung in die Immobilie/des Einsatzortes sicherzustellen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle einer Objektbetreuung: Weicht der übernommene Pflegezustand der Immobilie deutlich von einer turnusgemäßen Bewirtschaftung ab, kann der Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsbeginn ein Angebot für den erhöhten Einmalaufwand unterbreiten. Wird diese Beauftragung durch den Auftraggeber nicht übernommen, so behält sich der Auftragnehmer vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ohne Berechnung die erforderlichen Schlüssel, kaltes Wasser und Strom zur Verfügung. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien und Maschinen.
7. Schweigepflicht und Datenschutz
Heiden-Service und deren Mitarbeiter verpflichten sich, über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse absolutes Stillschweigen zu bewahren und die Diskretion zu wahren. Für die Beauftragung der Dienstleistungen müssen persönliche Daten erhoben und gespeichert werden, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Sollte es erforderlich sein, dass Ihre Daten an Unternehmen wie zum Bespiel Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen oder Dienstleister weitergegeben werden, die zur Erbringung der Dienstleistung von den Heiden-Service beauftragt werden. Heiden-Service sichern die vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten zu und verpflichten etwaige Dritte zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
8. Vergütungen
Die gestellten Rechnungen sind ohne Abzug wie im Angebot oder Rechnung benannten Zahlungsziel fällig. Die Ausgleichung des Rechnungsbetrages erfolgt per Überweisung oder in bar gegen Quittung. Ersatzteile und Material für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Bei Gefahr in Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnungen des Auftragnehmers in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers oder wenn der Auftraggeber einen Antrag auf Erlass des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Einstellung seiner vertraglich geschuldeten Leistung berechtigt. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt.
9. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter in Ausführung der Verrichtung schuldhaft verursachte Schäden wird der Höhe nach auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Betriebshaftpflichtversicherungsvertrages beschränkt. Die Deckungssummen dieses Vertrages stellen in jedem Fall die Haftungshöchstgrenzen dar und betragen je Versicherungsfall 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung ist für alle Versicherungsfälle je Versicherungsjahr auf das Dreifache der Deckungssumme begrenzt.
10. Salvatorische Klausel
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Walsrode.